
Schutzhütte „Auf der Spitze“
Mit Lage direkt am Wanderweg „Hohe Straße“ kann die Grillhütte „Auf der Spitze“ punkten. Auch der Pavillon mit erhöhter Grillstelle und das Fußballfeld vor der Tür laden zum Verweilen ein.
Kontaktdaten
Telefon: +49 (0) 160 92807705
E-Mail: schutzhuetteoberndorf@gmail.com
Hüttenordnung
- Die Oberndorfer Schutzhütte wird von der Vereinsgemeinschaft verwaltet.
- Die jeweilige Vermietung wird von den aktuell verantwortlichen geregelt.
- Größere Veranstaltungen, welche die Kapazität der Schutzhütte voraussichtlich überschreiten, bedürfen der besonderen Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes der VGO.
- Die Schutzhütte wird dem Mieter in sauberem Zustand übergeben.
Kosten/Benutzungsentgelt
| Hütte u. Grillpavillon inkl. Dixi Toilette für Oberndorfer Bürger und Mitglieder der VGO, pro Tag | 65,00 € |
| Hütte u. Grillpavillon inkl. Dixi Toilette für Auswärtige | 70,00 € |
| außerdem eine Kaution in Höhe von | 25,00 € |
| Zusätzliche Reinigung der Dixi Toilette Mo. – Sa. | 30,00 € |
Benutzung
- Die Vermietung der Schutzhütte erfolgt jeweils für 24 Stunden, und zwar von 10.00 Uhr bis 10.00 Uhr des Folgetages. Eine Untervermietung ist unzulässig. Absprachen mit dem Schutzhüttenwart und dem evtl. nachfolgenden Mieter sind möglich. Andere Uhrzeiten nach Absprache möglich.
- Die Schutzhütte liegt im Naturschutzgebiet.
- Die Zufahrt zur Schutzhütte ist deshalb nur auf dem vorgegebenen Weg von Oberndorf aus gestattet!
- Musik oder Musikveranstaltungen sind außerhalb der Hütte grundsätzlich untersagt!
- Bei Musik innerhalb der Hütte sind die geltenden Vorschriften zu beachten.
- Übernachtungen in der Hütte sind nicht erwünscht!
- Mobiliar, welches im Innenraum der Hütte zur Benutzung vorhanden ist, darf nicht daraus entfernt werden.
- Für Schäden an Schutzhütte, Grillpavillon und Inventar, die während seiner Mietzeit auftreten, haftet der Mieter in voller Höhe.
- Ebenso sind bei Verlust des Schlüssels durch den Mieter die Kosten der Schließanlage in voller Hohe zu tragen.
- Nach Benutzung ist die Schutzhütte mit Grillstelle samt Außenanlagen vom Mieter dem Hüttenwart in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
- Müll ist selbst zu entsorgen!
- Für Brennmaterial hat der Mieter zu sorgen.
- Die Feuerstelle ist sauber zu verlassen und Grillgeräte (Pfanne Gehänge usw.) einwandfrei zu reinigen.
- Erst danach kann die Rückzahlung der Kaution erfolgen. (In bar bei Schlüsselrückgabe/Abnahme).
- Bei Stornierung der Anmietung innerhalb von 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin muss der jeweilige Mieter 50 % der Mietkosten tragen, falls keine Ersatzbelegung erfolgt. In zwingenden Fällen, (Sterbefälle usw.) entfällt diese Berechnung.
- Besonderer Hinweis: Grillpavillonbenutzung nur mit Hüttenwart-Genehmigung.
Bitte besonders beachten: Für Mieter der Schutzhütte ist ab dem Wanderparkplatz, „Auf der Spitze“ ausschließlich der durch Verkehrszeichen beschilderte, offizielle feste Zufahrtsweg entlang des Waldes zu benutzen. Sowohl bei der Anfahrt als auch Abfahrt. Keine Wiesenwege befahren